Antitrust-Hinweis
Kartellrechtliche Vorgaben

Der EUROGUSS Executive Circle bringt Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen zusammen, die teilweise im Wettbewerb zueinander stehen. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, im Rahmen der Veranstaltung die geltenden kartellrechtlichen Vorschriften einzuhalten und insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen zu treffen oder wettbewerblich sensible Informationen auszutauschen.

Der offene Austausch über allgemeine Markt- und Technologietrends, regulatorische Entwicklungen sowie branchenweite Herausforderungen ist ausdrücklich erwünscht. Nicht Gegenstand des Austauschs dürfen hingegen insbesondere unternehmensindividuelle, nicht öffentlich bekannte wettbewerblich sensible Informationen sein, etwa zu aktuellen oder zukünftigen Preisen und Konditionen, Kunden, Kapazitäten, Produktionsmengen oder individuellen Geschäfts- und Wettbewerbsstrategien.

Sollte sich ein Gespräch in eine kartellrechtlich kritische Richtung entwickeln, ist der entsprechende Austausch unverzüglich zu beenden; erforderlichenfalls ist die Moderation bzw. der Veranstalter anzusprechen. Dies gilt auch für informelle Gespräche im Rahmen der Veranstaltung. Jede und jeder Teilnehmende ist für die Einhaltung der kartellrechtlichen Vorgaben selbst verantwortlich.