Ziel gesetzt: emissionsfreie Autos ab 2035
06.04.2023 Nachhaltigkeit & CO2-Neutralität News

Ziel gesetzt: emissionsfreie Autos ab 2035

„Fit für 55“-Rat nimmt die Verordnung über die CO2-Emissionen für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge an. Die Europäische Kommission begrüßt im März 2023 die endgültige Verabschiedung der neuen Standards bei ihrem Treffen in Brüssel. Die neuen Vorschriften sollen die Emissionen aus dem Straßenverkehr bis 2035 um 100 Prozent senken.

Straßenverkehr
Der Rat hat im März 2023 eine Verordnung zur Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge angenommen. Mit den neuen Vorschriften sollen die Emissionen aus dem Straßenverkehr, der den höchsten Anteil an den verkehrsbedingten Emissionen hat, verringert werden. Zudem sollen der Automobilindustrie die richtigen Impulse für die Umstellung auf emissionsfreie Mobilität gegeben und zugleich kontinuierliche Innovationen in der Branche sichergestellt werden.

Der Vorschlag zur Überarbeitung der CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge ist Teil des Pakets „Fit für 55“. Das Paket, das die Europäische Kommission am 14. Juli 2021 vorgelegt hatte, werde der EU ermöglichen, ihre Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
Geschätzte CO2-Emissionsreduktionen für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge

Mit den neuen Vorschriften werden die folgenden Ziele gesetzt:

  • CO2-Emissionsminderung von 55 Prozent für neue Personenkraftwagen und von 50 Prozent für neue leichte Nutzfahrzeuge von 2030 bis 2034 gegenüber den Werten von 2021
  • CO2-Emissionsminderung von 100 Prozent für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge ab 2035

EU-Staaten stimmen für emissionsfreie Autos ab 2035 

Die Europäische Kommission begrüßt die endgültige Verabschiedung der neuen CO2-Standards für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge durch die EU-Mitgliedsstaaten bei ihrem Rats-Treffen in Brüssel. Weiter heißt es, die Kommission werde „im Einklang mit der rechtlichen Ermächtigung im Herbst 2023 auch einen delegierten Rechtsakt vorschlagen, in dem festgelegt wird, wie Fahrzeuge, die ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden, zu den CO2-Emissionsreduktionszielen beitragen würden.“

„Diese endgültige Abstimmung ist ein wichtiger Schritt in Richtung emissionsfreie Mobilität in der EU“, sagt Frans Timmermans, Exekutivvizepräsident der Europäischen Kommission für den Europäischen Grünen Deal. „Die Richtung ist klar: Im Jahr 2035 müssen neue Pkw und Kleintransporter emissionsfrei sein. Die neuen Vorschriften sind ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Grünen Deals und werden einen großen Beitrag zu unserem Ziel leisten, bis 2050 klimaneutral zu sein.“

Romina Pourmokhtari
Ich freue mich, dass die EU mit dem Paket „Fit für 55“ ihre Versprechen einhält. Durch die neuen Vorschriften tun sich Chancen auf für modernste Technologien, und sie geben der Industrie die Impulse, in eine Zukunft ohne fossile Kraftstoffe zu investieren.
Romina Pourmokhtari, schwedische Ministerin für Klima und Umwelt

Von Anreizmechanismen und Überprüfungsklauseln

Ein regulatorischer Anreizmechanismus für emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge werde von 2025 bis Ende 2029 gelten. Unter diesem Mechanismus können einem Hersteller weniger strenge CO2-Ziele gewährt werden, wenn er bestimmte Referenzwerte für den Absatz emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge erfüllt. Der Referenzwert werde für Pkw auf 25 Prozent und für leichte Nutzfahrzeuge auf 17 Prozent festgelegt.

Die Verordnung enthält außerdem eine Überprüfungsklausel. Diese solle sicherstellen, dass die Kommission 2026 eine eingehende Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Emissionsminderungsziele von 100 Prozent für 2035 und gegebenenfalls des Überprüfungsbedarfs vornimmt. Bei einer Überprüfung werde die technologischen Entwicklungen – auch mit Blick auf Plug-in-Hybrid-Technologien – ebenso berücksichtigt wie die Bedeutung eines tragfähigen und sozial gerechten Übergangs zur Emissionsfreiheit. In der Verordnung ist eine Ausnahmeregelung für Kleinserienhersteller bis Ende 2035 vorgesehen. 

Zudem enthält die Verordnung weitere Bestimmungen, beispielsweise

  • eine schrittweise Herabsetzung der Obergrenze für Emissionsgutschriften, die die Hersteller für Öko-Innovationen, erhalten können. Diese wird auf maximal vier Gramm je Kilometer pro Jahr von 2030 bis Ende 2034 verringert. Derzeit sind sieben Gramm je Kilometer pro Jahr festgelegt.
  • eine gemeinsame EU-Methodik, die von der Kommission bis 2025 erarbeitet werden soll, für die Bewertung der CO₂-Emissionen während des gesamten Lebenszyklus von in der EU in Verkehr gebrachten Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen sowie der von diesen Fahrzeugen verbrauchten Kraftstoffe und des Energieverbrauchs.
Das Europäische Parlament hat die Verordnung am 14. Februar 2023 in erster Lesung angenommen. Die Annahme durch den Rat am 28. März 2023 ist der letzte Schritt des Beschlussfassungsverfahrens. Die Verordnung wird im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
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